Supervision und Begutachtung
Eine erfolgreiche Rückkehr in den Alltag setzt nach Hirnverletzungen oder -erkrankungen das Zusammenspiel eines Netzwerks voraus. Ich stehe Therapeuten, Kliniken, Rehabilitationsdienstleitern und Bildungseinrichtungen für Weiterbildungen oder fallbezogene Supervision zur Verfügung.
Ein besonderes Anliegen ist es mir, mein Fachgebiet durch die Qualifikation neuer Kollegen weiterzuentwickeln. Ich biete in meiner Praxis oder per Video Einzel- und Gruppensupervision an. Durch meine Zertifizierungen als Supervisorin für klinische Neuropsychologie (GNP, OPK) und Verhaltenstherapie (OPK) werden diese Ausbildungsbestandteile im Curriculum der Gesellschaft für Neuropsychologie (GNP) und von den Psychotherapeutenkammern anerkannt.
Im Rahmen der theoretischen Weiterbildung halte ich mit Kollegen Workshops zu den Themen „Besonderheiten und Fallbeispiele zur neuropsychologischen Psychotherapie“ und „Diagnostik und Therapie von Aufmerksamkeitsstörungen: Von der Restitution zur Partizipation“. Angehenden psychologischen PsychotherapeutInnen beziehungsweise Kinder- und JugendlichenpsychotherapeutInnen liefere ich Einblicke in die praktische klinische Neuropsychologie in Lehrveranstaltungen zweier Ausbildungsinstitute.
Neuropsychologische Sachverständige können Auswirkungen von erworbenen Hirnschädigungen auf Funktionsfähigkeit, Aktivitäten und Teilhabe an der Gesellschaft objektivieren. Weil dies für die Einschätzung beispielsweise der Erwerbsfähigkeit, des Grades der Behinderung oder zur Prüfung von Ansprüchen aus privaten Versicherungsverträgen relevant sein kann, erstelle ich nach Kapazität neuropsychologische Gutachten im Verwaltungsverfahren oder bei Streitigkeiten im Auftrag des Gerichts.